Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
APPucations GmbH für die Nutzung
der Software smartOmeter
Stand Mai 2023
§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die
APPucations GmbH (im folgenden ANBIETER genannt) und der Nutzer der
Software/Applikation smartOmeter, im folgenden ANWENDER genannt.
§ 2 Nutzungsvertrag und Anwendung der AGB
(1) Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der ANBIETER dem ANWENDER auf
dessen Anfrage einen smartOmeter Zugang freischaltet. Die Annahmeerklärung des
ANBIETERS liegt durch eine erfolgte Freischaltung eines smartOmeter Zugangs vor.
Für diesen Vertrag gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen zwischen dem
ANWENDER und dem ANBIETER als vereinbart. Änderungen, Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der ANWENDER
verpflichtet sich dazu, die nachstehenden Geschäftsbedingungen auch im Rahmen
einer zur Verfügung gestellten Testversion einzuhalten.
(2) Der Zugang zur Software smartOmeter erfolgt über einen passwortgeschützten
Zugang via Internet. Der ANWENDER ist für die Geheimhaltung des zugeteilten
Usernamens und Passwortes allein verantwortlich und haftet gegenüber dem
ANBIETER wie Dritten für alle Schäden, die durch eine unbefugte Benutzung des
Zugangsschutzes durch Dritte nach der Registrierung an den ANWENDER entstehen.
(3) Im Rahmen der Vertragsanbahnung registriert sich der Vertragspartner vorab beim
ANBIETER über deren Website www.smartometer.app. Die Registrierung umfasst die
Stammdaten des ANWENDERS. Diese Daten sind Grundlage für die
Rechnungslegung, nachträgliche Änderungen müssen unverzüglich der APPucations
GmbH übermittelt werden. Der ANWENDER hat alle erforderlichen Angaben
vollständig und richtig zu machen und seine Kundendaten stets aktuell zu halten. Der
ANBIETER ist jederzeit berechtigt, einen angemessenen Nachweis über die Identität
des Kunden, die Identität der für den ANWENDER handelnden Personen oder deren
Vertretungsberechtigung zu verlangen oder die Nutzung einzelner Funktionen davon
abhängig zu machen.
(4) Der ANBIETER versendet vertragsrelevante Informationen an alle ANWENDER
per E-Mail. Der ANWENDER hat die Zustellmöglichkeit dieser Informationen
insbesondere durch die laufende Aktualisierung der Kundendaten im System
sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass die Informationen beim ANWENDER
auch vertretungsberechtigte Mitarbeiter erreicht.
§ 3 Leistungen des ANBIETERS
(1) Der ANBIETER stellt dem ANWENDER die Software smartOmeter zur Verfügung.
Über diesen Dienst kann der ANWENDER im eigenen Namen Inhalte bereitstellen
und Teilnehmerdaten für die Nutzung des eigenen Angebotes verwalten. Der Dienst
bietet dem ANWENDER mit seiner Applikation ein Leistungspaket, das diesem
ermöglicht, seine Schulungen/Trainings/Unterweisungen/Kurse inklusive optionaler
Testung bei Bedarf Dritten (zum Beispiel Mitarbeitenden, Lernenden, Kund*innen) zur
Verfügung zu stellen. Zudem stehen dem ANWENDER, durch die APPucations GmbH
erstellte Kurse (smartOmeter Kurse) zur Verfügung, welche kostenpflichtig dazu
gebucht werden können.
(2) Beim Versand von E-Mails endet die Pflicht des ANBIETERS, sobald eine E-Mail
das System des ANBIETERS ordnungsgemäß verlässt. Der ANBIETER übernimmt
insbesondere keine Gewähr dafür, dass eine E-Mail tatsächlich den Empfänger
erreicht; insbesondere trägt der ANBIETER keine Verantwortung für etwaige
Empfangsfehler, beispielsweise SPAM-Filter, nicht erreichbare Postfächer, invalide EMail-Adresse oder andere Zugangshindernisse außerhalb der Sphäre des
ANBIETERS.
(3) Der ANBIETER ist berechtigt, Teile oder die Gesamtheit seiner Leistungen durch
Dritte, insbesondere Subunternehmen, erbringen zu lassen, dies nach Maßgabe der
zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags über die Auftragsdatenverarbeitung.
(4) Dem ANWENDER ist es nicht gestattet, die Software smartOmeter über den
vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten
zugänglich zu machen. Es ist dem ANWENDER nicht gestattet, die Software
smartOmeter Dritten kostenpflichtig zu überlassen.
(5) Sofern der ANWENDER gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder vertragliche
Pflichten verletzt, ist der ANBIETER berechtigt, die Leistungen einzuschränken,
insbesondere die Veröffentlichungs- oder Versandfunktionen zu sperren. Der
ANWENDER kann die Maßnahmen bzw. die Sperrung abwenden, indem er durch
Vorlage geeigneter Nachweise die bestehenden Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung ausräumt. Das Recht der außerordentlichen Kündigung durch den
ANBIETER bleibt von einer Leistungsverweigerung oder Sperrung unberührt.
§ 4 Entgelte, Preise, Zahlungen
(1) Alle Leistungen des Anbieters werden im Rahmen eines Lizenzmodells zur
Verfügung gestellt. Um Zugriff auf das smartOmeter und die Kurse zu haben, benötigt
jeder Nutzer eine Lizenz. Nutzer sind alle Personen, welche die Kurse zum Lernen
nutzen und/oder die Daten im smartOmeter verwalten. Das smartOmeter bietet einen
Pool an verschiedenen, bereits erstellten,
Kursen an, auf welche ANWENDER jederzeit zurückgreifen können. Der Preis einer
Kurslizenz gilt je Nutzer, dem ein smartOmeter-Kurs zugeteilt ist.
(2) Für alle Leistungen des ANBIETERS gilt die aktuelle Preisliste, abrufbar auf
https://smartometer.de/preise/. Für die erstmalige Einrichtung ist die Zahlung zu
Beginn der Laufzeit fällig. Lizenzkosten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste
monatlich nachträglich berechnet. Bei Zahlungen per Kreditkarte wird der fällige
Betrag am 3. Werktag des laufenden Monats mit dem Betreff „smartOmeter“
abgebucht. Alle darin angeführten Entgelte sind Nettopreise und verstehen sich
exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollten Nutzer oder Kurszuweisungen vor
Ablauf der monatlichen Laufzeit gelöscht werden, werden die Kosten anteilig
berechnet.
§ 4 Inhalte des ANWENDERS
(1) Der ANWENDER ist selbst Anbieter und Betreiber aller Inhalte, die er selbst über
die smartOmeter Software veröffentlicht. Er bietet alle Inhalte stets im eigenen Namen
und in eigener publizistischer Verantwortung an.
(2) Wir bieten dem ANWENDER die Möglichkeit, Inhalte selbst auf einer
Ausgabewebseite mit eigener Subdomain (zum Beispiel
http://beispiel.smartometer.de) einzustellen und somit für ihre Nutzer (zum Beispiel
Mitarbeiter oder Lernende) verfügbar zu machen. Damit wir die Leistungen für das
Erstellen der Internetseite mit Texten, Bilder und Videos erbringen können, ist es aus
technischen Gründen erforderlich, dass der ANWENDER der APPucations GmbH als
Betreiber der Infrastruktur die Nutzungsrechte für die Vervielfältigung, Bearbeitung
und öffentliche Zugänglichmachung seiner Inhalte einräumt. Das bedeutet nicht, dass
der ANBIETER die Inhalte des Nutzers selbst verwerten oder an Dritte übertragen.
Das persönliche Urheberrecht des Autors bleibt unberührt. Mit dem Einstellen von
Inhalten räumt der ANWENDER daher dem ANBIETER jeweils ein an diesen
Vertragszweck gebundenes, unentgeltliches Nutzungsrecht an den jeweiligen
Inhalten ein, insbesondere zur Speicherung der Inhalte auf den Servern des
ANBIETERS sowie deren Veröffentlichung, insbesondere deren öffentlicher
Zugänglichmachung sowie zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die
Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte zur Erfüllung dieses Vertrages
erforderlich ist.
(3) Der ANWENDER stellt alle Inhalte in eigener Verantwortung ein. Der ANWENDER
erklärt und gewährleistet dem Anbieter gegenüber, dass er der alleinige Inhaber
sämtlicher Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig
berechtigt ist (z. B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte
zu veröffentlichen.
(4) Der ANBIETER überprüft die vom ANWENDER versendeten oder eingestellten
Inhalte nicht. Der ANWENDER ist gegenüber Dritten und gegenüber dem ANBIETER
für alle von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Dies gilt sowohl für deren
Richtigkeit als auch für deren Rechtmäßigkeit. Der ANWENDER haftet gegenüber
Dritten unmittelbar für alle Ansprüche, die durch Verstöße gegen geltende Gesetze
oder aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen.
Der ANWENDER stellt den ANBIETER von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen
den ANBIETER wegen eines Verstoßes des ANWENDER gegen gesetzliche
Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und
Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien
geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung
(Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
Der ANWENDER ist verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von solchen
Ansprüchen unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken
und dem ANBIETER die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise
zugänglich zu machen.
(5) Der ANWENDER wird keine Inhalte einstellen, die extremistische, rassistische,
pornografische oder jugendgefährdenden Inhalte zum Gegenstand haben. Der
ANWENDER hat alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die der
nationalen wie internationalen Urheber-, Marken und Namensrechte,
Persönlichkeitsrechte Dritter und die Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des
Jugendschutzes. Der ANWENDER wird keine Inhalte einstellen, die nach ihrer Art
oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming)
geeignet sind, Dritte oder den ANBIETER zu schädigen oder den Betrieb von EDVAnwendungen zu gefährden. Der ANBIETER ist berechtigt, die vom ANWENDER
eingestellten Inhalte zu löschen, wenn diese gegen die geltenden Gesetze oder diese
AGB verstoßen. Der ANWENDER hat in diesem Fall keine Schadensersatz- oder
Erstattungsansprüche.
(6) Der ANBIETER erstellt regelmäßig Sicherheitskopien (Backups) seiner
Webserver. Einzelne Inhalte des ANWENDERS können aus diesen Backups
wiederhergestellt werden, allerdings garantiert der ANBIETER dies nicht. Die
Speicherung und Sicherung von Inhalten, Videos oder Bilddateien liegt in der
Verantwortung des ANWENDERS. Der ANWENDER sollte selbst Maßnahmen
treffen, um Schäden durch Datenverlust zu vermeiden.
§ 5 Eigentum an Daten und Datenschutz
(1) Die Software smartOmeter ermöglicht es dem ANWENDER, Inhalte (wie z.B.
Kurse) zu erstellen und diese ihren Nutzern (z.B. Mitarbeitern, Lernenden) zur
Verfügung zu stellen. Ferner kann der ANWENDER in seinem Kundenkonto
Nutzerdaten über eine Webmaske einfügen oder importieren. Alle dem ANWENDER
zugeordneten Nutzerdaten bleiben in dessen Eigentum und werden von dem
ANBIETER für den ANWENDER und in dessen Auftrag für diesen verwaltet. Der
ANBIETER wird ohne ausdrückliche Zustimmung des ANWENDERS zu keiner Zeit EMail Adressen des ANWENDERS an Dritte weitergeben, verkaufen oder zur Nutzung
überlassen.
(2) Bei der Nutzung von APPucations GmbH erstellten Kurse verbleiben alle
Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Inhalten bei APPucations
GmbH. Durch das Buchen einer Kurslizenz darf der jeweilige Nutzer die Inhalte nur zu
eigenen Zwecken nutzen und ist nicht berechtigt, sie im Internet oder auf sonstige
Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, soweit
nicht der Zweck der Inhalte dies gebietet. Die gewerbliche Vervielfältigung und der
Weiterverkauf der Inhalte weder im Ganzen noch in Teilen sind ausgeschlossen. Dem
Nutzer ist es nicht gestattet, vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtvermerke
oder Eigentumshinweise des Anbieters in der Software und in gespeicherten Daten
zu beseitigen. APPucations GmbH ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige
Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter durchzuführen. Der
ANWENDER kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Die Datenbank enthält
Inhalte von Drittanbietern. Diese sind gesondert gekennzeichnet und unterliegen den
Copyrightbestimmungen des jeweiligen Anbieters, die unter den angegebenen Links
abgerufen werden können. Zusätzlich zu den Copyrightbestimmungen der
APPucations GmbH gelten dann die Bestimmungen des jeweiligen Unternehmens.
Der ANWENDER haftet gegenüber APPucations GmbH für alle Schäden, die sich aus
der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen ergeben. APPucations GmbH
behält sich das Recht von stichprobenartigen Kontrollen zur Kontrolle der korrekten
Verwendung bei unternehmerisch tätigen Kunden.
(3) Die dem ANWENDER in dessen Kundenkonto zugeordneten Daten von Nutzern
werden auf einem Server des ANBIETERS oder einem beauftragten Unternehmen
getrennt gespeichert, gepflegt und gesichert. Bei Beendigung des Vertrages wird der
ANBIETER sämtliche Daten des ANWENDERS aus der Datenbank innerhalb einer
angemessenen Zeit löschen.
(4) Der ANWENDER verpflichten sich jeweils, die gesetzlichen Bestimmungen zum
Datenschutz, insbesondere nach dem Telemediengesetz, dem
Bundesdatenschutzgesetz sowie die DSGVO einzuhalten und holt notwendige
Zustimmungen zur Datenverarbeitung selbstständig bei seinen Nutzern
(Mitarbeitende, Lernende) ein und nimmt die APPucations GmbH aus jeglicher
Haftung.
(5) Der ANBIETER ist auf Weisung des ANWENDERS verpflichtet, den gesamten
Datenbestand des ANBIETERS und/oder Teile der Daten zu löschen, es sei denn, der
ANBIETER ist aus rechtlichen Gründen zur Aufbewahrung der Daten verpflichtet; in
diesem Fall wird der ANBIETER die Daten sperren. Dasselbe gilt, soweit dies zur
Darlegung oder den Beweis eines Gesetzesverstoßes oder gegen die Pflichten des
ANWENDERS erforderlich ist und/oder Behörden, Gerichte oder sonstige Stellen es
berechtigtermaßen fordern.
(6) Der ANWENDER sichert zu, dass er für alle seine Handlungen die jeweils
erforderlichen datenschutzrechtlichen oder sonstigen Einwilligungen der Empfänger,
Betroffenen oder sonstiger Dritter eingeholt hat. Dies gilt auch für den Fall, der der
ANWENDER die Daten mehrerer Nutzer mittels Import in das System des
ANBIETERS hochlädt oder den ANBIETER mit dem Import beauftragt. Insbesondere
betrifft das, soweit dazu eine Einwilligung erforderlich ist, die Befugnis, Daten auf dem
System des ANBIETERS zu speichern und zu verwenden, und zwar auch zum
Zwecke der Auswertung.
(7) Der ANWENDER sichert ausdrücklich zu, dass ihm für jede über die Software
smartOmeter versendete E-Mail die gültige Einwilligung des betreffenden Empfängers
zum Erhalt von Werbung bzw. kommerzieller Kommunikation im vom ANWENDER
gewählten Übertragungsweg vorliegt. Es obliegt dem ANWENDER sich diese
Einwilligung selbst einzuholen und diese im Streitfall nachzuweisen.
(8) Der ANBIETER ist berechtigt, E-Mail-Adressen oder andere Daten des
ANWENDERS zu löschen, sofern solche Rechte Dritter verletzen und er von Dritten
zur Löschung aufgefordert wurde. Im Falle von persönlichen Daten ist dies nur im
Rahmen der zwischen ANWENDER und ANBIETER separat abgeschlossenen
Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung und nach vorheriger schriftlicher
Rücksprache mit dem ANWENDER zulässig.
(9) Der ANBIETER verpflichtet sich, alle Daten des ANWENDERS vertraulich zu
behandeln, sie ausschließlich für den Vertragszweck einzusetzen, nicht an Dritte
herauszugeben und bei Vertragsende zu löschen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über die Nutzung der Software smartOmeter ist ein unbefristeter
Nutzungsvertrag. Nutzerlizenzen und Kurslizenzen verlängern sich bei einer
Monatslaufzeit um einen Monat, wenn diese vom ANWENDER nicht gekündigt wird.
Der ANWENDER kann den Vertrag bei einer Monatslaufzeit mit einer Frist von 14
Tagen zum Ende der laufenden Laufzeit schriftlich (E-Mail an
sales@smartOmeter.de) kündigen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt bei Verzug eine pauschale Mahnungsgebühr iHv EUR
10 zzgl. Ust in Mahnstufe 1 sowie jeweils EUR 10 zzgl. Ust in weiteren Mahnstufen zu
erheben. Gebühren, die durch die Rückbuchung, Ablehnung einer Zahlung oder durch
die Eröffnung eines Disputes entstehen, können dem ANWENDER in Rechnung
gestellt werden. Der ANBIETER kann den Zugang zur Software smartOmeter sperren,
wenn sich der ANBIETER seit mehr als vier Wochen im Zahlungsverzug befindet.
(4) Der ANBIETER behält sich das Recht vor, den Service der Software smartOmeter
zu verändern oder nicht weiter zu betreiben. Bei einer Einstellung steht dem
ANWENDER eine anteilige Erstattung zu. Bei einer wesentlichen Beschränkung der
Leistungen ein außerordentliches Kündigungsrecht.
(5) Mit der Beendigung des Vertrages stehen den Vertragspartnern wechselseitig
keine Ausgleichs- oder sonstigen Zahlungsansprüche zu, die nicht in diesem Vertrag
ausdrücklich geregelt sind.
§ 7 Verfügbarkeit des Servers und der Dienste
(1) Der ANBIETER bemüht sich um eine maximale Verfügbarkeit aller Leistungen,
sichert aber vertraglich keine Mindestverfügbarkeit des Servers zu. Der ANBIETER
wird sich bei Störungen des Serverbetriebes um eine unverzügliche Beseitigung
bemühen. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes wird der ANBIETER
nach Möglichkeit außerhalb der Tageszeit durchführen.
(2) Eine Störung oder ein kurzfristiger Ausfall des Servers führt nicht zu einer
Aufhebung oder Kürzung der Leistungspflicht des ANWENDERS.
(3) Die Applikation ist dem Vertragspartner im Regelfall zugänglich. Durch
unvorhergesehene und außergewöhnliche Umstände (beispielsweise höhere Gewalt),
durch technische Gebrechen und/oder durch notwendige und zweckdienliche
technische Maßnahmen (z. B. Wartungen, Arbeiten zur Verbesserung der Applikation
oder aufgrund behördlicher Auflagen) kann es zu vorübergehenden Störungen und
betriebsbedingten Unterbrechungen der Applikation kommen. Störungen und
Unterbrechungen der Applikation werden in Übereinstimmung mit dieser AGB
behoben. Wartungs- und Installationsarbeiten werden, soweit vorhersehbar,
rechtzeitig angekündigt und vorzugsweise in Zeiten mit niedriger Systemauslastung
durchgeführt.
(4) Die Applikation wird weiterentwickelt und kann sich daher optisch, technisch,
inhaltlich oder in sonstiger Weise verändern. Die APPucations GmbH kann daher von
Zeit zu Zeit Funktionen erweitern, ändern oder entfernen, ohne dass dem
Vertragspartner diesbezüglich irgendwelche Rechte entstehen. Zudem kann es
beispielweise aus sicherheitsrelevanten, technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen
oder regulatorischen Gründen erforderlich sein, vereinzelte Funktionen zeitweilig oder
auf Dauer abzuschalten.
§ 8 Haftung
(1) Die nachstehenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung des ANBIETERS
gelten für alle Mängel-, Schadensersatz- oder sonstige Ersatzansprüche des
ANWENDERS aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages und
Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
(2) Abweichend von Abs. 1 finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung für
Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den ANBIETER oder
wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für vom ANBIETER zugesicherte Garantien, für
Ansprüche aus einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des
ANBIETERS, seiner Organe oder leitenden Mitarbeiter sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(3) Der ANBIETER gewährleistet die technische Verfügbarkeit der Leistungen nur
gemäß der Regelung von § 7. Für vom ANBIETER nicht verschuldete Störungen
innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der ANBIETER keine Verantwortung.
(4) Der ANBIETER haftet für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden
nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der ANWENDER regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den
Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Etwaige
Gewährleistungsansprüche des ANWENDERS sind der Höhe nach auf die vom
ANBIETER bezahlten Nutzungsgebühren in den letzten 12 Monaten der Nutzung
beschränkt. Im Übrigen ist jede Haftung des ANBIETERS für leichte oder einfache
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen zur
Haftungsbeschränkung des ANBIETERS (z.B. gemäß §§ 8 bis 10 TMG) bleiben von
diesem § 12 unberührt.
(5) Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Lieferung oder
Abnahme, soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist. Für alle der
Gewährleistung unterliegenden Leistungen gilt § 377 HGB, insbesondere hinsichtlich
der Genehmigung gemäß § 377 Abs. 2 und Abs. 3 HGB.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu
ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird oder eine Erweiterung des
Nutzungsangebotes eine solche Änderung erforderlich macht. Änderungen dieser
Geschäftsbedingungen werden dem ANWENDER in elektronischer Form per E-Mail
bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der ANWENDER nicht schriftlich
bzw. per E-Mail seinen Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der ANBIETER
bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der ANWENDER muss den Widerspruch
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung absenden. Es obliegt dem
ANWENDER, Änderungen der Kontaktadresse gegenüber dem ANBIETER
rechtzeitig zu übermitteln.
(2) Seitens des ANBIETERS ist zu Änderungen der AGB, zur Zusage von Garantien
oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos ausschließlich die Geschäftsführung
berechtigt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(4) Es gilt – soweit rechtlich zulässig – das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird. Ist der ANWENDER ein
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens, so ist der Unternehmenssitz des ANBIETERS ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis