Globalisierung
mit Zukunft

Wir helfen Ihnen dabei, ihre Lieferkette zu überprüfen und
so zu gestalten, dass Menschenrechte und die Umwelt
geschützt werden.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) am 3. März 2021 auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat den Entwurf am 11. Juni 2021 beschlossen. Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Am 22. Juli 2021 wurde das LkSG verkündet.

Zunächst gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden

Mehr Informationen unter: bmz.de

l

28.02.2021

Referentenentwurf ist veröffentlicht

[PDF, 685KB]

Z

03.03.2021

Regierungsentwurf ist verabschiedet

[PDF, 738KB]

22.07.2021

Gesetz ist verkündet

§ 5

Risikoanalyse

Einkaufsorganisationen können viele Tausend Lieferanten haben. Die sustainabill Cloud Plattform ermöglicht ein automatisiertes Risiko-Mapping für 100% Ihrer Lieferanten, um so Lieferanten mit wesentlichen Risiken zu identifizieren.

Mit Hilfe der sustainabill Cloud Plattform lässt sich zusätzlich Transparenz darüber schaffen, welche Maßnahmen zur Risiko-Minimierung die Lieferanten bereits umgesetzt haben, wo sich die Betriebsstätten befinden und woher die Rohstoffe der Produkte stammen.

§ 6.4

Präventionsmaßnahmen

Überprüfen Sie die Prozesse ihrer Lieferanten, fordern Sie Nachweise an, kommunizieren und überprüfen Sie Verbesserungsmaßnahmen.

Ihre Einkäufer haben die Fortschritte der Lieferanten jederzeit übersichtlich im Blick. Durch das automatisierte Multi-Tier-Mapping kann anlassbezogen für besonders risikorelevante Warengruppen und Rohstoffe die notwendige Transparenz über mehrere Lieferketten-Stufen hergestellt werden.

§ 7.1-3

Abilfemaßnahmen

Schaffen und verwalten Sie Abhilfemaßnahmen durch das Einfordern von Zertifizierungen und Audits beim Verursacher, das Nachverfolgen des Umsetzungsstands und Verwalten von entsprechenden Nachweisen zur Beendung der Verletzung bzw. für die Minimierung deren Ausmaßes.

Was ist das Ziel des Gesetzes?

Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Standards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Standards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit.

Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.

 

Welche neuen Anforderungen kommen auf die Unternehmen zu?

Einkaufsmanager und Supply-Chain-Verantwortliche müssen dringend Ihre Lieferkette überprüfen und gegebenenfalls nachjustieren, um nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern auch den hohen Ansprüchen der Verbraucher gerecht zu werden. Zudem müssen sie folgende Maßnahmen umsetzen:

Verfahren entwickeln

Gegenmaßnahmen ergreifen

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Beschwerdeverfahren einführen

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jährlich öffentlich berichten

Auswirkungen

Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt.

Die Anforderungen an die Unternehmen sind dabei abgestuft, insbesondere nach dem Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechts- oder Umweltschutz-verletzung sowie nach der Stufe der vorgelagerten Verbindung in der Lieferkette.

Bei klaren Hinweisen auf Verstöße müssen Unternehmen tätig werden.

Problem

Die Einhaltung der Standards verlangt genaue Kenntnis über die Umstände vor Ort. Gesetzgeberischen Maßnahmen sind deshalb durch die Komplexität der Wirklichkeit Grenzen gesetzt.

Eine Überwachung macht das Erstellen von Risikoanalysen und die Einrichtung von Maßnahmen sowie deren Umsetzung notwendig. Dies sind Anforderungen, die schwer durch privatrechtliche Akteure abzubilden sind.

Lösung

Unser Ziel ist es, Unternehmen bei der komplexen Umsetzung des LkSG zu helfen und ihnen dabei ein Werkzeug an die Hand zugeben, dass bei der Überwachung und Einhaltung des Gesetzes unterstützt.

Genau dafür haben wir den LKSG-MANAGER entwickelt.

Der LKSG-MANAGER

Das Tool LKSG-MANAGER unterstützt Sie bei der Erfüllung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes!

Um Sie bei der Einführung des LkSG zu unterstützen, haben wir für Sie einen Leitfaden zusammengestellt. 

Behalten Sie alles im Überblick. Mit der automatischen Risikoeinstufung wissen Sie immer welche Maßnahmen notwendig sind.

Sollten Sie nicht allein im LKSG-MANAGER arbeiten, können Sie ganz einfach weitere Mitarbeitende hinzufügen und somit die Arbeitsteilung perfekt planen.

 

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Wir melden uns umgehend bei Ihnen und beraten Sie gerne.

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